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Journal Article

Warum betreibt der EuGH Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese

MPS-Authors
/persons/resource/persons41207

Höpner,  Martin
Europäische Liberalisierungspolitik, MPI for the Study of Societies, Max Planck Society;

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SF_59_2010_Höpner.pdf
(Publisher version), 305KB

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Citation

Höpner, M. (2010). Warum betreibt der EuGH Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese. Sozialer Fortschritt, 59(5), 141-151. doi:10.3790/sfo.59.5.141.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-0012-41CF-4
Abstract
In der rechtswissenschaftlichen, politologischen und soziologischen Fachliteratur ist unumstritten, dass der EuGH das europäische Recht als „Motor der Integration“ expansiv interpretiert und damit faktisch Integrationspolitik betreibt. Der Beitrag diskutiert anhand von zehn Richtungsentscheidungen des EuGH, ob die Politisierungshypothese einen Beitrag zur Erklärung dieses Umstands leisten kann. Die Hypothese besagt, dass EuGH-Richter ihre Entscheidungen auf Grundlage von länderspezifischen oder parteipolitischen Interessen fällen. Der parteienbezogenen Variante der Hypothese scheint keine Erklärungskraft zuzukommen. Auch die länderbezogene Variante vermag keine systematische Erklärung der EuGH-Rechtsfortbildung zu leisten, die an die Stelle konkurrierender Deutungen treten könnte. Auf ausgewählte Fälle aber passt die länderbezogene Hypothese recht gut. Auf Grundlage der vorgefundenen Ergebnisse formuliere ich die These, dass situative Akte der Politisierung des EuGH möglich erscheinen, ohne dass der rechtliche Code bei der Entscheidungsfindung damit vollständig und dauerhaft vom politischen Code verdrängt würde.