English
 
Help Privacy Policy Disclaimer
  Advanced SearchBrowse

Item

ITEM ACTIONSEXPORT

Released

Contribution to Collected Edition

Die Rolle der Arbeitgeber in der Sozialpolitik

MPS-Authors
/persons/resource/persons41266

Paster,  Thomas
Institutioneller Wandel im gegenwärtigen Kapitalismus, MPI for the Study of Societies, Max Planck Society;

External Resource
Fulltext (restricted access)
There are currently no full texts shared for your IP range.
Fulltext (public)
There are no public fulltexts stored in PuRe
Supplementary Material (public)
There is no public supplementary material available
Citation

Paster, T. (2010). Die Rolle der Arbeitgeber in der Sozialpolitik. In W. Schroeder, & B. Weßels (Eds.), Handbuch Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Deutschland: Ein Handbuch (pp. 342-362). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-0012-4260-1
Abstract
Unternehmen sind von Sozialpolitik oft direkt betroffen, am deutlichsten wohl durch deren Auswirkungen auf die Lohnkosten. Es liegt daher nahe, dass sich Unternehmen zu Verbänden zusammenschließen, um ihre sozialpolitischen Zielvorstellungen zu artikulieren und politische Entscheidungsfindungsprozesse zu beeinflussen. Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts organisierten sich Unternehmen, vorwiegend aus der Industrie, in Deutschland in Verbänden, um ihre Interessen im Bereich der Sozialpolitik zu vertreten. Diese Rolle wird in Deutschland in erster Linie von den Arbeitgeberverbänden erfüllt. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die Rolle der Arbeitgeberverbände in der Sozialpolitik in Deutschland zu geben. Nach einer kurzen Darstellung der Organisationsstrukturen und Funktionen der Arbeitgeberverbände in Deutschland in den Abschnitten 2 und 3 beschäftigt sich der Beitrag mit theoretischen Debatten zur Rolle der Arbeitgeber in der Sozialpolitik (Abschnitte 4 und 5) sowie anschließend mit der Rolle der Arbeitgeber bei der Entwicklung des deutschen Sozialstaats von den 1880er Jahren bis heute (Abschnitt 6).