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Contribution to Collected Edition

Nicht genutzte Chancen der Föderalismusreform

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Scharpf,  Fritz W.
Politik und politische Ökonomie, MPI for the Study of Societies, Max Planck Society;

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Scharpf, F. W. (2007). Nicht genutzte Chancen der Föderalismusreform. In C. Egle, & R. Zohlnhöfer (Eds.), Ende des rot-grünen Projektes: Eine Bilanz der Regierung Schröder 2002-2005 (pp. 197-214). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-0012-48F0-2
Abstract
Die „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ wurde vom Bundestag und Bundesrat am 16. bzw. 17. Oktober 2003 eingesetzt. Stimmberechtigte Mitglieder waren die 16 Regierungschefs der Länder und 16 Abgeordnete aus den Fraktionen des Bundestags, jeweils mit einem Stellvertreter. Ohne Stimmrecht beteiligt waren vier Bundesminister, sechs Vertreter der Landtage, drei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und zwölf Sachverständige (darunter acht Verfassungsjuristen, zwei Ökonomen und zwei Politologen — Arthur Benz und der Verfasser). Der Vorsitz wurde gemeinsam von dem damaligen Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Franz Müntefering, und dem bayrischen Ministerpräsidenten, Edmund Stoiber, wahrgenommen. Die Arbeit begann mit der konstituierenden Sitzung am 7.11. 2003, und sie endete mit der Sitzung vom 17. Dezember 2004, auf der die beiden Vorsitzenden das Scheitern der Kommission verkündeten, weil das von ihnen gemeinsam formulierte Ergebnis der Beratungen1 nicht die notwendige Mehrheit auf der Länderseite gefunden hatte. Im Laufe der folgenden Monate kam es zu weiteren Gesprächen zwischen Müntefering und Stoiber, deren Ergebnisse wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages nicht mehr in der 15. Legislaturperiode behandelt werden konnten. Sie gingen jedoch in die Vereinbarungen zur Bildung der Großen Koalition ein (Müntefering/Stoiber 2005) und liegen auch dem Kabinettbeschluss vom 6. März 2006 und den Gesetzesentwürfen zugrunde, die am selben Tag in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wurden (BT-Drs. 16/813).