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Grenzen des Strafrechts bei der Terrorismusgesetzgebung : Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England

MPS-Authors
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Herbert,  Sarah
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Herbert, S. (2014). Grenzen des Strafrechts bei der Terrorismusgesetzgebung: Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-3C10-D
Abstract
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 kam es im Bereich der Terrorismusgesetzgebung in den meisten Rechtsordnungen zu weitreichenden Ausdehnungen des Strafrechts. Das Terrorismusstrafrecht ist somit ein interessanter Testfall für die funktionalen Grenzen des Strafrechts.
Die dogmatischen Kategorien der Grenzen des Strafrechts betreffen in Deutschland eine Reihe von unterschiedlichen Aspekten wie das Konzept des Rechtsgüterschutzes (und seiner Alternativen), die Rechtfertigung von abstrakten Gefährdungsdelikten, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die subjektiven Anforderungen an Straftatbestände oder das Bestimmtheitsprinzip.
Die Autorin behandelt diese Problematiken mit einem rechtsvergleichenden Ansatz anhand der Kriterien der Strafrechtsbegrenzung in Deutschland und England. Nach einer Darstellung von einander entsprechenden Delikten der Terrorismusgesetzgebung folgt ein abstrakter Vergleich der allgemeinen Diskussion zu den Grenzen des Strafrechts. Abschließend bezieht sie die einschlägigen Diskurse im Bereich der Terrorismusdelikte zur konkreten Untersuchung ein. Der Beleuchtung von Sicherungsmechanismen des Strafrechts in verschiedenen Rechtsordnungen kommt im Rahmen der Diskussion, wie ein gerechter Ausgleich zwischen individueller Freiheit und kollektiver Sicherheit erfolgen kann, große Bedeutung zu.