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Einwirkungen der Grundrechte auf die Beweisverbote im Strafprozessrecht : Im Hinblick auf die Situation in Taiwan und in der VR China

MPG-Autoren
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Chao,  Yen-Ching
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Chao, Y.-C. (2009). Einwirkungen der Grundrechte auf die Beweisverbote im Strafprozessrecht: Im Hinblick auf die Situation in Taiwan und in der VR China. Berlin: Duncker & Humblot.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-441B-7
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit strafprozessualen Beweisverboten, einer Thematik, die aus verschiedenen Gründen von besonderer Bedeutung ist. Es wurde ein strafrechtsvergleichender Ansatz gewählt, der die Situation in Deutschland, Taiwan und der Volksrepublik China vergleichend darstellt. Damit geht es um Länder, die in einem unterschiedlich angelegten, jedoch gleichermaßen intensiven Dialog über die Entwicklung des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts stehen. Die rechtswissenschaftlichen Beziehungen zwischen Taiwan und Deutschland sind, insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts, seit langer Zeit stark ausgeprägt; ein ähnlich intensiver Austausch entwickelt sich derzeit zwischen Deutschland und der Volksrepublik China, wobei dieser auch Elemente eines Rechtsstaatsdialogs aufweist. Schließlich ist das Entstehen eines vergleichbar intensiven wissenschaftlichen Austauschprozesses zwischen Taiwan und der Volksrepublik China zu verzeichnen.
Die Arbeit greift mit dem Thema der Beweisverbote im Strafprozessrecht eine Fragestellung auf, die in den untersuchten Ländern und deren Strafprozessordnungen intensiv diskutiert wird oder jedenfalls – wie im Fall der Volksrepublik China – als ein rechtspolitisch bearbeitungsbedürftiges Feld anerkannt wird.
Eine weitere Perspektive ergibt sich aus der menschenrechtlichen Ausrichtung der Fragestellung: Der Verfasser untersucht die Frage der Beweisverbote aus einer grundrechtlichen Perspektive und gibt der Arbeit damit auch den Aspekt eines menschenrechtlichen Dialogs.