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Sammelwerk

Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen : National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Weißrussland, Türkei

MPG-Autoren
/persons/resource/persons212152

Eser,  Albin
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212336

Sieber,  Ulrich
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212229

Kreicker,  Helmut
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section International and Transnational Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Eser, A., Sieber, U., & Kreicker, H. (Eds.). (2005). Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen: National Prosecution of International Crimes. Teilband 6: Australien, China, England/Wales, Russland/Weißrussland, Türkei. Berlin: Duncker & Humblot.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4B0B-8
Zusammenfassung
Das unter der Leitung von Albin Eser, Ulrich Sieber und Helmut Kreicker am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht durchgeführte Forschungsprojekt "Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen – National Prosecution of International Crimes" geht vor dem Hintergrund der komplementären Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs der Frage nach, in welchem Umfang und in welcher Weise verschiedene Staaten eine Ahndung von Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte ermöglichen. In Form von Landesberichten werden die Strafrechtsordnungen von über 30 Staaten aus allen Kontinenten analysiert.
Dieser Band enthält die Landesberichte zu Australien von Anke Biehler und Christina Kerll, zu China von Thomas Richter, zu England und Wales von Christiane Rabenstein und Ralf Bahrenberg, zu Russland und Weißrussland von Siegfried Lammich sowie zur Türkei von Silvia Tellenbach. Erneut zeigt sich, dass die nationalen Grundlagen für eine Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen sehr unterschiedlich sind: In China können Völkerstraftaten nur unter Anwendung des allgemeinen Strafrechts geahndet werden. Dagegen wurden in Australien und in England und Wales im Zuge der Ratifikation des Römischen Statuts neue und weitreichende Grundlagen für eine nationale Strafverfolgung derjenigen völkerrechtlichen Verbrechen geschaffen, die vom Römischen Statut erfasst werden. In den Strafgesetzbüchern von Russland und Weißrussland finden sich spezielle Strafnormen, mit denen Völkermordtaten und Kriegsverbrechen, zum Teil aber auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit pönalisiert werden. Und in der Türkei wurden mit dem 2004 verabschiedeten neuen Strafgesetzbuch erstmals Tatbestände zur Erfassung von Völkermordtaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschaffen, während zur Ahndung von Kriegsverbrechen weiterhin ein Rückgriff auf das allgemeine Strafrecht erforderlich ist.