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Zeitschriftenartikel

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung aus rechtlicher und rechtsvergleichender Sicht

MPG-Autoren
/persons/resource/persons212224

Koch,  Hans-Georg
Expert Opinion Section, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section Law and Medicine / Life Sciences, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Koch, H.-G. (2004). Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung aus rechtlicher und rechtsvergleichender Sicht. Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie, 1, 24-27.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4D69-6
Zusammenfassung
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz medizinisch unterstützter Fortpflanzung stehen aus rechtlicher Sicht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des sich in vitro entwickelnden Lebens einerseits und der Optimierung der Erfolgsaussichten bzgl. der Herbeiführung einer Schwangerschaft unter gleichzeitiger höchstmöglicher Schonung der Frau andererseits. Ein kursorischer rechtsvergleichender Blick ins Ausland zeigt die Bandbreite der Wertschätzungen, die dem extrakorporalen Embryo entgegengebracht werden, wie man sie in ähnlicher Weise in der nationalen Diskussion um den Status des Embryos nachverfolgen kann. Diskrepanzen in der Rechtslage zeigen sich in der internationalen Gesetzgebung für das Beispiel der – in Deutschland ungeregelten – Kryokonservierung: Hier ergeben sich Unterschiede sowohl in deren Zulässigkeit an sich, als auch bei der erlaubten Konservierungsdauer der Embryonen. Festgestellt wird für das deutsche Recht ein Auseinanderdriften rechtlicher Vorgaben und moderner Techniken: Die derzeitige rechtliche Situation ist durch die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin der Jahre vor dem Inkrafttreten des ESchG 1991 geprägt. Heute mögliche medizinische Verfahren wie z.B. der nicht genetische "Embryo-Check" zur Abschätzung biologischer Entwicklungschancen wurden bei der Gesetzgebung nicht mitgedacht und führen in der medizinischen Praxis zu Rechtsunsicherheiten über die Zulässigkeit derartiger Methoden. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten und Grenzen einer zeitgemäßen Interpretation des ESchG sowie den rechtspolitischen Handlungsbedarf auf.