Deutsch
 
Hilfe Datenschutzhinweis Impressum
  DetailsucheBrowse

Datensatz

DATENSATZ AKTIONENEXPORT

Freigegeben

Sammelwerk

Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht : Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Teilband 5: Polen und Ungarn

MPG-Autoren
/persons/resource/persons212152

Eser,  Albin
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212108

Arnold,  Jörg
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

Externe Ressourcen
Es sind keine externen Ressourcen hinterlegt
Volltexte (beschränkter Zugriff)
Für Ihren IP-Bereich sind aktuell keine Volltexte freigegeben.
Volltexte (frei zugänglich)
Es sind keine frei zugänglichen Volltexte in PuRe verfügbar
Ergänzendes Material (frei zugänglich)

S_82_5_Inhaltsverzeichnis.pdf
(Ergänzendes Material), 9KB

Zitation

Eser, A., & Arnold, J. (Eds.). (2002). Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht: Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Teilband 5: Polen und Ungarn. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-510B-4
Zusammenfassung
Dieser Band enthält den Landesbericht zu Polen von Ewa Weigend und Andrzej Zoll und den zu Ungarn von Judit Udvaros. Die Autoren beschreiben, wie in diesen Ländern seit dem Zusammenbruch des Staatssozialismus auf das Unrecht reagiert wird, das zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Systemwechsel 1989 durch die Staatsführung und deren Funktionsträger begangen wurde. Zunächst erhält der Leser einen Überblick über die politische Geschichte des jeweiligen Landes während der stalinistischen und staatssozialistischen Herrschaft. Auf eine Darstellung von Art und Ausmaß des Systemunrechts folgt eine ausführliche Betrachtung der juristischen Probleme, auf die bei der strafrechtlichen Ahndung der Makrokriminalität des überwundenen Systems eine Antwort gefunden werden mußte. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Probleme stand in beiden Ländern das Rechtsinstitut der Verjährung. In Polen waren die meisten Taten 1989 bereits verjährt, doch wurde die Verjährung durch besondere Gesetze rückwirkend aufgehoben. In Ungarn dagegen hat das Verfassungsgericht diesen Weg für unzulässig erklärt. Daraufhin wurde eine Bestrafung auf Tatbestände des völkerrechtlichen Strafrechts gestützt, da in Ungarn Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach unmittelbar geltendem Völkervertragsrecht als unverjährbar angesehen werden. Die Autoren erläutern ferner die außerstrafrechtlichen Rehabilitierungs- und Entschädigungsbemühungen und geben Einblicke in wichtige Strafverfahren. Rechtspolitische Schlußfolgerungen sowie eine englischsprachige Zusammenfassung schließen die Berichte ab.