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Strafzumessung im Völkerstrafrecht : Ein Beitrag zur Strafzwecklehre und zur Strafzumessungsmethode unter besonderer Berücksichtigung des Römischen Statuts

MPS-Authors
/persons/resource/persons212279

Nemitz,  Jan Christoph
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section Nordic Countries, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Nemitz, J. C. (2002). Strafzumessung im Völkerstrafrecht: Ein Beitrag zur Strafzwecklehre und zur Strafzumessungsmethode unter besonderer Berücksichtigung des Römischen Statuts. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-51B6-4
Abstract
Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs regelt das anwendbare Strafzumessungsrecht nur knapp und verweist im übrigen auf allgemeine Rechtsgrundsätze der nationalen Rechtsordnungen. Diesem Ansatz folgend untersucht die Arbeit im Wege der Rechtsvergleichung die nationalen Strafzumessungsrechte Deutschlands, Englands, Frankreichs und Schwedens im Hinblick auf drei Hauptfragen: Im ersten Teil werden das Völkervertragsrecht und das Völkergewohnheitsrecht auf ihre Aussagen zu Strafzwecken und der anwendbaren Strafzumessungsmethode untersucht. Im zweiten Teil wird herausgearbeitet, welche Bedeutung die verschiedenen Strafzwecke in den jeweiligen Rechtsordnungen im Rahmen der Strafzumessung bei schwerer Kriminalität haben. Im dritten Teil der Arbeit wird die Frage erörtet, welche Methode der Strafzumessung in den nationalen Rechtsordnungen angewandt wird, und die völkerstrafrechtliche Rechtsprechung der Tribunale von Nürnberg, Tokio, Aruscha und Den Haag auf die jeweilige Fragestellung hin untersucht. Im Ergebnis nennt die Arbeit Gemeinsamkeiten in den genannten Rechtssystemen, die einen Beitrag zur Ermittlung allgemeiner Rechtsprinzipien im völkerrechtlichen Strafzumessungsrecht leisten können.