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Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität

MPS-Authors
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Huber,  Barbara
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Huber, B., & Gropp, W. (2001). Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0001-F512-6
Abstract
Der Band bildet die Fortsetzung zu dem rechtsvergleichenden Gutachten über "Besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität", das 1993 als Band S 36 in dieser Reihe erschien. Die rasche Entwicklung der Gesetzgebung gegen die organisierte Kriminalität in Deutschland und anderen europäischen Ländern sowie den USA bewirkte, daß die frühere Untersuchung bereits seit einiger Zeit teilweise überholt war. Die Autoren der Landesberichte von 1993 legen daher mit diesem Band aktualisierte Übersichten vor, die allerdings weiter ausholen als die Darstellungen in der Vorauflage: Untersucht wird der Einfluß des Phänomens der organisierten Kriminalität auf das materielle und formelle Strafrecht, und es werden die zur Verfolgung eingerichteten besonderen Ermittlungsorgane dargestellt sowie Einzelfragen des Beweisrechts erörtert. Im Zentrum stehen erneut die Entwicklungen im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen, wodurch der Zusammenhang mit der früheren Veröffentlichung hergestellt wird.

Es zeigt sich, daß gerade bei den besonderen Ermittlungsmaßnahmen mittlerweile überall Mängel an Effizienz und Transparenz zutage treten. Der sichere Verlust an Bürgerfreiheit vor dem Staat wird nicht immer durch einen ebensolchen Gewinn an Bürgerfreiheit vor dem Verbrechen aufgewogen. Effizienz, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit der gesetzlichen Initiativen gehören zu den immer wieder angemahnten Punkten in den Landesberichten aus Europa.

Der Band enthält Landesberichte über Deutschland, Dänemark, England, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Spanien, Türkei und USA, die durch einen Bericht über die europäischen supranationalen Instrumente auf diesem Gebiet ergänzt werden. Eine rechtsvergleichende Analyse wertet die Ergebnisse aus.