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Collected Edition

Das Corpus juris als Grundlage eines europäischen Strafrechts : europäisches Kolloquium, Trier, 4. - 6. März 1999

MPS-Authors
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Huber,  Barbara
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Huber, B. (Ed.). (2000). Das Corpus juris als Grundlage eines europäischen Strafrechts: europäisches Kolloquium, Trier, 4. - 6. März 1999. Freiburg i. Br.: Ed. Iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A1D9-3
Abstract
Das Corpus Juris, das in Deutschland zunächst weder wissenschaftliches noch politisches Aufsehen erregte, war zentraler Gegenstand einer internationalen Konferenz, die das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg i.Br. gemeinsam mit der Deutschen Vereinigung für Europäisches Strafrecht e.V., Würzburg, der Direktion der Finanzkontrolle der Europäischen Kommission, Brüssel und der Europäischen Rechtsakademie in Trier vom 4.-6. März 1999 in Trier veranstaltet hat. Der vorliegende Band enthält die Beiträge zu diesem Kolloquium, das sich unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor Dr. Dres. h.c. Albin Eser, Direktor des Max-Planck-Instituts, und Professor Dr. Ulrich Sieber, Präsident der Vereinigung für Europäisches Strafrecht, mit dem Thema "Das Corpus Juris als Grundlage eines europäi-schen Strafrechts", somit mit Fragen der Vereinheitlichung des Strafrechts in den Mitgliedsländern der Europäischen Union befaßte.

Das Werk wurde in seiner Gesamtkonzeption als Mittel zur Überwindung des "ungerechten, ineffektiven und komplizierten Strafrechtssystems in Europa" auf den Prüfstand gestellt, wobei die einzelnen Regelungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil sowie zu verfahrensrechtlichen Fragen unter diesem Anspruch evaluiert wurden.

Die während dieser Tagung in vielen Referaten - und besonders auch in der Diskussion - deutlich artikulierte Kritik und die zahlreichen Änderungsvorschläge konnten bei der Arbeitstagung der Expertengruppe im Mai 1999 in Florenz, die die Ergebnisse der in einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen zur Kompatibilität der Regeln mit den staatlichen Gesetzen (Suivi du Corpus Juris) analysierte, eingebracht werden. An dem überarbeiteten Entwurf wird sich alsbald der europäische Diskurs über die künftige Gestalt eines supranationalen Strafrechts fortsetzen lassen.