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Collected Edition

Beweisverbote in Ländern der EU und vergleichbaren Rechtsordnungen : europäisches Kolloquium, Wien, 18. - 20. September 1997

MPS-Authors
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Huber,  Barbara
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Höpfl, F., & Huber, B. (Eds.). (1999). Beweisverbote in Ländern der EU und vergleichbaren Rechtsordnungen: europäisches Kolloquium, Wien, 18. - 20. September 1997. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A34A-3
Abstract
Dieser Band enthält die - teils deutschen, teils englischen Beiträge zu einem rechtsvergleichenden europäischen Kolloquium über "Beweisgewinnungsmethoden und Beweisverwertungsverbote", das im September 1997 in Wien stattfand. Veranstaltet hatte es die Österreichische Vereinigung für Europäisches Strafrecht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i.Br. und der Generaldirektion für Finanzkontrolle der Europäischen Kommission, Brüssel.

In der Diskussion um eine Rechtsangleichung in Europa hat das Strafverfahrensrecht in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Die Ermittlung von Straftaten sowie die Sammlung und gerichtliche Verwertung von Beweisen ist angesichts der offenen Grenzen, der wachsenden grenzüberschreitenden Kriminalität und der Notwendigkeit der engeren Zusammen-arbeit von Verfolgungs- und Justizorganen mittlerweile eine internationale Aufgabe.

Konzentriert hat sich das Kolloquium auf die Bestandsaufnahme der in den Justizordnungen der Mitgliedsländer der EU und ihrer Nachbarn weitgehend unterschiedlich geregelten und gehandhabten Beweisaufnahme und auf das Problem der Behandlung rechtswidrig erlangter Beweise im Strafverfahren. Da die im Corpus Juris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU enthaltenen Vorschläge auch Fragen der Regelung der Beweislast und der Beweisverwertungsgrenzen in dem beschränkten Rahmen der Wirtschaftsdelikte aufgreifen, waren diese Regeln ein wichtiger Ausgangspunkt für eine Analyse auf supranationaler Ebene.