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"Defences" bei Kriegsverbrechen am Beispiel Deutschlands und der USA : zugleich ein Beitrag zu einem Allgemeinen Teil des Völkerstrafrechts

MPS-Authors

Nill-Theobald,  Christiane
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Nill-Theobald, C. (1998). "Defences" bei Kriegsverbrechen am Beispiel Deutschlands und der USA: zugleich ein Beitrag zu einem Allgemeinen Teil des Völkerstrafrechts. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A37F-8
Abstract
Durch die Ereignisse im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda hat die völkerstrafrechtliche Diskussion einen neuen politischen Schub erfahren. Während ein Internationaler Strafgerichtshof mittlerweile errichtet wurde - wenn auch bislang nur mit einer Ad-hoc-Strafgerichtsbarkeit - ist die Entwicklung materiellrechtlicher Regeln des Völkerstrafrechts nicht mit entsprechender Dringlichkeit vorangetrieben worden. So dokumentieren die jüngst verabschiedeten Entwürfe der International Law Commission, einem Nebenorgan der UNO, daß insbesondere die Diskussion über einen Allgemeinen Teil eines Völkerstrafgesetzbuchs bislang eher vernachlässigt wurde.
Die hier vorgelegte Arbeit zeigt die Problematik eines Völkerstrafgesetzes auf und leistet einen Beitrag zu dessen Allgemeinem Teil, indem einzelne Strafausschließungsgründe analysiert werden. Die Autorin untersucht zunächst die bereits bekannten defences auf ihre völkerrechtliche Anerkennung hin, um dann deren Voraussetzungen, Struktur und dogmatische Einordnung herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Analyse stehen das Handeln auf Befehl, die Notstandsfrage und die Repressalie. Bezüglich der übrigen defences begnügt sich die Arbeit mit einer Problemanalyse.
In der gegenwärtigen völkerstrafrechtlichen Diskussion bietet die Untersuchung wertvolle Ansätze für die Reform.