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Strafrechtliche Vergangenheitsaufarbeitung und Verjährung : rechtsdogmatische und -politische Analyse mit vergleichenden Ausblicken nach Tschechien, Ungarn und Frankreich

MPS-Authors

Zimmermann,  Stefan
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Zimmermann, S. (1997). Strafrechtliche Vergangenheitsaufarbeitung und Verjährung: rechtsdogmatische und -politische Analyse mit vergleichenden Ausblicken nach Tschechien, Ungarn und Frankreich. Freiburg i. Br.: Ed. Iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A3CF-D
Abstract
Im Rahmen des strafrechtlichen Umgangs mit staatlich gesteuertem Unrecht wirft das Institut der Verfolgungsverjährung zahlreiche Fragen auf. Das zeigte sich bereits bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen nach 1945 und wurde in jüngster Zeit nach dem Zusammenbruch des SED-Regimes in der DDR erneut deutlich.
Auf der Grundlage einer materiellstrafzweckorientierten Betrachtung der Verjährung behandelt die Arbeit drei Aspekte dieser Thematik: das Ruhen der Verjährung bei systembedingter Nichtverfolgung von Straftaten, die Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen und die Einwirkung völkerstrafrechtlicher Unverjährbarkeitsprinzipien auf die innerstaatliche Vergangenheitsbewältigung. Einen vergleichenden Blick richtet sie auf entsprechende Problemlagen in Tschechien, Ungarn und Frankreich.
Der Autor begnügt sich nicht mit einer umfassenden Darstellung des vielschichtigen Themas "Verjährung staatsgestützter Kriminalität", sondern entwickelt eigenständige Positionen und äußert sich zum rechtspolitischen Sinn gesetzgeberischer Maßnahmen in diesem Bereich. Die Arbeit hinterfragt namentlich die bislang vorgeschlagenen und praktizierten Lösungswege im Zusammenhang mit dem Ruhen der Verjährung bei systembedingter Nichtverfolgung. Dabei stellt sie erhebliche dogmatische Begründungsdefizite fest. Insbesondere mit dieser eingehenden Analyse des Ruhens der Verjährung füllt der Autor eine Lücke in der wissenschaftlichen Literatur zu den strafrechtlichen Folgeproblemen von politischen Systemwechseln.