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Prinzipien von Täterschaft und Teilnahme in europäischer Rechtstradition

MPS-Authors
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Rehaag,  Constantin
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Rehaag, C. (2009). Prinzipien von Täterschaft und Teilnahme in europäischer Rechtstradition. Freiburg i. Br.: Max-Planck-Inst. für Ausländisches und Internat. Strafrecht.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A404-0
Abstract
Constantin Rehaag untersucht in der vorliegenden Arbeit das Recht von Täterschaft und Teilnahme in drei europäischen, z.T. zeitlich weit auseinander liegenden Rechtsordnungen: Das römische Recht nach den Regelungen des Zwölftafelgesetzes und des Corpus Juris Civilis und das in England geltende Recht von Täterschaft und Teilnahme unter Berücksichtigung seiner Entwicklung seit dem Hochmittelalter und seiner Beziehungen zum römischen Recht werden dargestellt. Schließlich wird das heutige deutsche Recht von Täterschaft und Teilnahme als Vergleichsgröße herangezogen. Die Gegenüberstellung der Rechte, die entweder den Einheitstäterbegriff zu Grunde legen oder nach Täter und Teilnehmer unterscheiden, lässt eine Antwort auf die Frage zu, ob der Rückgriff auf gemeinsame europäische Grundlagen ein gangbarer Weg zur Angleichung des Rechts von Täterschaft und Teilnahme auf europäische Ebene ist. Jüngere Gesetzesvorhaben des europäischen Gesetzgebers, z.B. die Angleichung der nationalen Strafrechte den gewerblichen Rechtsschutz betreffend, lassen gemeinsame Prinzipien eines allgemeinen Teils notwendig erscheinen, um ein solches Vorhaben realisieren zu können.