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Die Strafbarkeit von Schein- und Umgehungshandlungen in der EG : ein rechtsvergleichender Beitrag zum strafrechtlichen Schutz der Finanzinteressen der EG

MPS-Authors

Reisner,  Sigrun
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Reisner, S. (1995). Die Strafbarkeit von Schein- und Umgehungshandlungen in der EG: ein rechtsvergleichender Beitrag zum strafrechtlichen Schutz der Finanzinteressen der EG. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A5B1-B
Abstract
Die strafrechtliche Bekämpfung von Betrügereien zum Nachteil der Finanzinteressen der EG ist eng mit der Problematik von Schein- und Umgehungshandlungen verbunden. Spektakuläre Beispiele für die mißbräuchliche Ausnutzung von Regelungslücken in EG-Verordnungen lassen sich vor allem aus dem Bereich der europäischen Marktordnungen anführen. Die rechtliche Bewältigung solcher Fälle ist jedoch besonders schwierig, solange das EG-Recht keine einheitliche europäische Regelung der verwaltungsrechtlichen Problematik von Schein- und Umgehungshandlungen enthält. Darüber hinaus stößt die den Mitgliedstaaten obliegende strafrechtliche Erfassung von Schein- und Umgehungshandlungen auf rechtsstaatliche Bedenken, die sich insbesondere aus dem Gebot nullum crimen sine lege ergeben.
Vor diesem Hintergrund wird rechtsvergleichend unter besonderer Berücksichtigung des Steuer- und Subventionsstrafrechts in Deutschland, Frankreich und England untersucht, ob derartige Handlungen rechtlich und auch strafrechtlich erfaßt werden. Methodischer Ausgangspunkt für die Bewältigung der Umgehungsproblematik ist die Unterscheidung zwischen Normanwendung und Sachverhaltsbeurteilung. Dies ist auch für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH von Bedeutung, da Fragen der Sachverhaltsbeurteilung nicht vorlagefähig sind.
Gegenstand dieser Untersuchung ist die Frage, ob der Schutz der EG-Finanzinteressen vor Schein- und Umgehungshandlungen de lege lata hinreichend ist, oder wie er de lege ferenda verbessert werden kann.