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Die strafprozessuale Überwachung des Fernmeldeverkehrs : eine rechtsvergleichende Untersuchung

MPS-Authors

Lücking,  Erika
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Lücking, E. (1992). Die strafprozessuale Überwachung des Fernmeldeverkehrs: eine rechtsvergleichende Untersuchung. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A730-B
Abstract
In jüngster Zeit hat die Überwachung des Fernmeldeverkehrs im strafprozessualen Ermittlungsverfahren auffallend an Bedeutung gewonnen. Derartige heimliche Informationseingriffe werden heute vor allem zur effektiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität als notwendig erachtet. Allerdings erweist sich an der bereits seit mehr als 20 Jahren gesetzlich geregelten Überwachung des Fernmeldeverkehrs deutlich, in welchen Konflikt dieses Instrumentarium zu der nicht minder notwendigen Gewährleistung rechtsstaatlicher Prinzipien treten kann.
Die vorliegende Untersuchung ist aus einem Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg entstanden, das im Jahre 1990 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstellt wurde. Sie verfolgt das Ziel, aus rechtsvergleichender Sicht die geltende Rechtslage kritisch, vor allem unter dem Aspekt des Grundrechtsschutzes der betroffenen Bürger, zu überprüfen, Problempunkte herauszuarbeiten und Lösungsmodelle aus dem Vergleich mit anderen Rechtsordnungen zu entwickeln.
Der erste Teil der Untersuchung besteht aus einzelnen Landesberichten, in denen vertieft für Deutschland, Österreich, die Schweiz, Großbritannien und Frankreich gesetzliche Grundlagen und deren Ausformung in der Praxis dargestellt werden. Der zweite Teil enthält einen eingehenden Vergleich der gewonnenen Ergebnisse, aus dem die Autorin im dritten Teil rechtspolitische Schlußfolgerungen für das gegenwärtige deutsche Recht zieht. Diese Reformvorschläge, die vor allem die zurückgedrängten grundrechtsschützenden Prinzipien wieder in den Vordergrund stellen sollen, werden von der Autorin abschließend in einem Gesetzesvorschlag zusammengefaßt.