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Entschuldigungsgründe im deutschen und koreanischen Strafrecht

MPS-Authors

Lee,  Yong-Sik
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Lee, Y.-S. (1992). Entschuldigungsgründe im deutschen und koreanischen Strafrecht. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A73A-1
Abstract
Die Arbeit vergleicht das deutsche und das koreanische Strafrecht. Dabei werden zunächst für den koreanischen Leserkreis das deutsche wie auch für den deutschen Leserkreis das koreanische Strafrecht analysiert und in ihren wesentlichen Zügen dargestellt. Zugleich wird aber auch untersucht, wo die deutschen Rechtsgedanken in das koreanische Recht umgesetzt worden sind, wo wesentliche Unterschiede und Defizite bestehen und wo die Angleichung des koreanischen Rechts an das deutsche angesichts der sozialen und kulturellen Besonderheiten des Landes auf unüberwindliche Grenzen stößt.
Der Ertrag dieser rechtsvergleichenden Arbeit liegt in einer Analyse von Inhalt und Funktionsweise sowie in einer Fortentwicklung insbesondere des koreanischen Rechts. Für den deutschen Leser dürfte vor allem interessant sein zu sehen, wie die deutschen Entschuldigungslehren in einem kulturell abweichenden System wirken und Veränderungen erfahren müssen, um der besonderen koreanischen Situation gerecht zu werden. Dabei wird darauf hingewiesen, daß das Rechtsinstitut der Entschuldigung im Sinne von Nachsicht für menschliche Schwäche vor allem deshalb in Korea eine so besondere Bedeutung hat, weil anders die Kluft zwischen dem Recht und der sich ständig verändernden Rechtswirklichkeit zu unerträglichen Härten führen würde.