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Erfolg und individuelle Zurechnung im Umweltstrafrecht : eine Studie zur Funktionalität der Strafrechtsdogmatik im Umweltschutz unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Rechts

MPS-Authors

Ronzani,  Marco
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Ronzani, M. (1992). Erfolg und individuelle Zurechnung im Umweltstrafrecht: eine Studie zur Funktionalität der Strafrechtsdogmatik im Umweltschutz unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Rechts. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-A749-0
Abstract
Mit den zunehmenden Gefährdungen durch Umweltbelastungen und technisch-industrielle Hochrüstung wurde auch die Forderung lauter, die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei zeigte sich freilich bald, daß diese Forderung selbst dort nicht befriedigend einlösbar ist, wo Strafgesetze spezielle Deliktstatbestände zum Schutz der Umwelt vorsehen.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit diesem Problem der "Funktionalität" der geltenden Strafrechtsdogmatik im Bereich des Umweltschutzes und damit der Eignung des Strafrechts zur Aktivierung individueller Eigenverantwortlichkeit im Umweltschutz. Sie greift die Frage auf, ob mit den dogmatischen Kategorien des klassischen Schuldstrafrechts, wie wir es in der Schweiz, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und anderen kontinentaleuropäischen Ländern vorfinden, ein taugliches Umweltstrafrecht geschaffen werden kann, das als staatliche Sozialkontrolle im Umweltschutz durch Zuschreibung individueller Eigenverantwortung im Umgang mit der Umwelt funktioniert.
Der Autor kommt zum Ergebnis, daß Tatbestände eines Strafrechts, dessen Struktur letztlich auf das Modell eines Individualkonflikts und das Leitbild der schuldhaften Verfehlung einer Einzelperson zugeschnitten ist, auf komplex zustande kommende "ökologische Schädigungen" nicht passen. Ein solches Strafrecht muß überfordert sein, wenn die Konflikte, die es zu regeln hat, von Kollektiven und Systemen mit komplexer Entscheidungsstruktur ausgehen. Der abschließende kriminalpolitische Ausblick skizziert Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen.