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Problemverarbeitung durch das politisch-administrative System: Zum Stand der Forschung

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Citation

Mayntz, R. (1982). Problemverarbeitung durch das politisch-administrative System: Zum Stand der Forschung. In J. J. Hesse (Ed.), Politikwissenschaft und Verwaltungswissenschaft. Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 13 (pp. 74-89). Opladen: Westdeutscher Verlag.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0003-13C8-6
Abstract
Das vom Herausgeber formulierte Thema dieses Beitrags läßt sich weder der Politikwissenschaft noch der Verwaltungswissenschaft eindeutig zuordnen; es liegt quer zu dieser Unterscheidung und umfaßt Elemente aus beiden Disziplinen. Die vielleicht nur aus sprachlichen Gründen anstelle des schwer übersetzbaren, „policy process“gewählte deutsche Formulierung spricht dabei etwas offen aus, was der „policy“-Begriff selbst nicht notwendigerweise, in Zusammenhängen wie „policy analysis“oder „policy research“aber faktisch doch unterstellt, nämlich daß es beim Policy-Prozess um Problemverarbeitung geht. Überdeutlich fast wird damit die besondere Perspektive der Policy- Forschung abgesetzt von den Politikwissenschaft wie Verwaltungswissenschaft weithin kennzeichnenden institutionellen bzw. strukturellen Ansätzen. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, daß der politische Prozeß als Prozeß der Machtverteilung, Machtsicherung und Machtnutzung gesehen wird anstatt in seiner systembezogenen Funktionalität als Problemlösungs- oder Steuerungsprozeß. Natürlich sind diese Perspektiven komplementär, aber sie beleuchten in ihrer je spezifischen Selektivität eben doch recht verschiedene Aspekte der Wirklichkeit. Aus der Perspektive des institutionellen Ansatzes ist z. B. die faktische Machtverteilung zwischen Legislative und Exekutive in sich, d. h. als abhängige Variable von Interesse; aus der Perspektive der Policy-Forschung ist sie dagegen nur ein Faktor, der das Ergebnis bzw. den Inhalt von Entscheidungen über staatliches Handeln beeinflußt, d. h. eine unter vielen unabhängigen Variablen. Zumindest auf der Ebene konkreter Einzelfragen sind derartige selektive Akzentuierungen aus methodologischen Gründen unvermeidlich. Damit ist aber gleichzeitig eine Warnung vor der Ontologisierung dessen, was nur eine selektive Perspektive ist, verbunden: Man kann den politischen Prozeß als Problemverarbeitung analysieren, darf damit aber nicht zugleich behaupten, daß er nach Anlaß und Ergebnis und auch im Verständnis der beteiligten Akteure lediglich ein Problemverarbeitungsprozeßist. Mit diesem caveat läßt sich der folgende Beitrag auf die Unterstellung der Themenformulierung ein. Dabei mag das Verständnis des politischen Prozesses als Problem Verarbeitung tatsächlich zu einer immer weniger heroischen Annahme werden, sofern politisches Handeln selbst zunehmend durch das Bewußtsein geprägt wird, Politik müsse aus Gründen der Selbsterhaltung ein bestimmtes Niveau erfolgreicher Problemlösung erzielen.