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Informationen der öffentlichen Hand als Rohstoff für den Datenjournalismus. Rechtliche Gestaltungsprinzipien zum Erhalt der Meinungsvielfalt

MPS-Authors
/persons/resource/persons195073

Richter,  Heiko
MPI for Innovation and Competition, Max Planck Society;

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Citation

Richter, H. (2019). Informationen der öffentlichen Hand als Rohstoff für den Datenjournalismus. Rechtliche Gestaltungsprinzipien zum Erhalt der Meinungsvielfalt. Archiv für Urheber- und Medienrecht, 2019,1, 196-237. doi:10.5771/2568-9185-2019-1-196.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0004-B79D-D
Abstract
In der Presselandschaft entwickelt sich der Datenjournalismus mittlerweile von einer Randerscheinung hin zu einer festen redaktionellen Größe. Entsprechend wächst seine Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung. „Datenjournalismus“ erfasst sowohl Rechercheansätze als auch Veröffentlichungsformen, bei denen Datensätze im Mittelpunkt stehen.
Eine wichtige Datenquelle bilden dabei Informationen der öffentlichen Hand. Allerdings kann die öffentliche Hand ihrerseits die Weitergabe von Informationen als strategisches Instrument zur Selbstdarstellung begreifen und auf diesem Weg die öffentliche Meinung ebenso breitenwirksam wie subtil prägen. Der Datenjournalismus befindet sich dann in der
ambivalenten Rolle, sowohl als Mittler als auch als Wachhund in Bezug auf solche Informationen zu fungieren. Dieser Beitrag untersucht, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand eröffnet sind, sich durch die digitale Informationsweitergabe selbstdarzustellen. Dafür ana-
lysiert er den geltenden Rechtsrahmen mit besonderem Blick auf den Datenjournalismus. Berücksichtigt werden dabei auch Wirkzusammenhänge und empirische Befunde. Auf Grundlage der Analyse formuliert der Beitrag Gestaltungsprinzipien, nach denen sich der
Rechtsrahmen für die Informationsweitergabe der öffentlichen Hand fortentwickeln lässt.
Diese Prinzipien sollen letztlich dazu beitragen, die für die Demokratie unabdingbare Meinungsvielfalt in einer zunehmend datengetriebenen Gesellschaft zu gewährleisten.