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Civil Forfeiture : nicht-strafrechtliche Einziehung im US-amerikanischen Bundesrecht

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Serafin,  Maja
Criminal Law, Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law, Max Planck Society;

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Serafin, M. (2021). Civil Forfeiture: nicht-strafrechtliche Einziehung im US-amerikanischen Bundesrecht. Freiburg i.Br.: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Forschungsgruppe "Architektur des Sicherheitsrechts" (ArchiS).


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0008-0E3E-5
Abstract
Das Institut der civil forfeiture ist eine besondere Ausprägung der Vermögensabschöpfungsvorschriften im US-amerikanischen Recht. Es stellt dort die am häufigsten angewendete Rechtsgrundlage für eine Beschlagnahme und die spätere Einziehung diverser Vermögensgegenstände dar. Die Anwendung der civil forfeiture ist allerdings
stark umstritten und wird von Menschenrechtsorganisationen und der Öffentlichkeit teils heftig kritisiert. Kernpunkt der Kritik ist, dass die Einziehung auch unbeteiligte Dritte treffen kann, ohne ihnen einen ausreichenden Rechtsschutz zu gewährleisten. So ermöglicht die Maßnahme Zugriff auf Vermögen, ohne dass die betroffene Person
zuvor in einem Strafverfahren verurteilt werden muss. Die Beweisanforderungen an eine Verstrickung des einzuziehenden Vermögens in eine strafrechtswidrige Handlung sind niedrig, und der Betroffene hat zu beweisen, dass der beschlagnahmte Gegenstand aus legalen Quellen stammt. Gelingt der Beweis nicht, verfällt der
Gegenstand an den Staat. Gerade diese Eigenschaft der civil forfeiture – das Vermögen unabhängig von einer Verurteilung einzuziehen – wurde vom deutschen Gesetzgeber in der Begründung der Reform des Einziehungsrechts vom April 2017 aufgegriffen. So soll auch nach deutschem Abschöpfungsrecht die Feststellung genügen,
dass der Gegenstand aus (irgend-)einer rechtswidrigen Tat herrührt. Angesicht der Reform ist ein genauerer Blick auf die als Vorbild genannte Maßnahme aus dem US-amerikanischen Recht lohnend.