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Fragmentierung trotz Kollektivierung: Wie eine konsequente Anwendung der deutschen Urheberrechtsdogmatik und des Kartellrechts die Rechteklärung über Verwertungsgesellschaften erleichtern kann

MPS-Authors
/persons/resource/persons214344

Sutterer,  Moritz
MPI for Innovation and Competition, Max Planck Society;

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Citation

Sutterer, M. (2021). Fragmentierung trotz Kollektivierung: Wie eine konsequente Anwendung der deutschen Urheberrechtsdogmatik und des Kartellrechts die Rechteklärung über Verwertungsgesellschaften erleichtern kann. Zeitschrift für Geistiges Eigentum, 13(3), 281-311. doi:10.1628/zge-2021-0020.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0008-7D8D-E
Abstract
Der Beitrag behandelt das Problem der vertikalen Fragmentierung im Urheberrecht. Die vertikale Fragmentierung bezeichnet eine Erstreckung der Aufteilung der urheberrechtlichen Vermögensbefugnisse nach dem System des § 15 UrhG auf Lizenzebene. Nutzungsformen im Internet berühren stets mehrere Verwertungsrechte. Aus Nutzerperspektive stellen sie sich jedoch als ein einheitlicher (wirtschaftlicher) Vorgang dar, für den eine Erlaubnis eingeholt werden muss. Die Übertragung der Abgrenzungskriterien innerhalb der Verwertungsrechte auf Lizenzebene führt dazu, dass mehrere Erlaubnisse für einen einheitlichen Nutzungsvorgang eingeholt werden müssen. Die vertikale Fragmentierung erschwert damit den Lizenzierungsprozess aus Sicht der Nutzer, wobei diese zusätzliche Ebene der Aufsplitterung (häufig wird von split Copyrights gesprochen) keine Rechtfertigung in den Beteiligungsstrukturen des Urheberrechts findet. Entsprechende Lizenzierungsschwierigkeiten der Betreiber von Onlinemusikdiensten gaben in den USA Anlass zur größten Urheberrechtsreform seit dem Digital Millennium Copyright Act im Jahr 1998. Der Music Modernization Act überführt nunmehr auch die sogenannten mechanischen Rechte in ein System der kollektiven Rechtewahrnehmung. Der Beitrag behandelt die Problematik in Deutschland zunächst aus urheberrechtsdogmatischer Sicht, um sie sodann einer kartell- und verwertungsgesellschaftsrechtlichen Betrachtung zu unterziehen. Die vertikale Fragmentierung wird von anderen Formen der Fragmentierung – insbesondere der horizontalen und territorialen Fragmentierung – abgegrenzt.