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Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“?

MPS-Authors
/persons/resource/persons212108

Arnold,  Jörg
Criminal Law, Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law, Max Planck Society;

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Citation

Arnold, J. (2023). Gibt es einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers in Kontinuität zu „Linksanwälten“? Strafverteidiger, 2023(3), 184-191.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-000C-C345-A
Abstract
Strafverteidigung – so lautet die Ausgangsthese – ist idealer Weise Staats- und Rechtskritik in Aktion. Das zeigte sich deutlich sowohl bei der Verteidigung von Mitgliedern der RAF und anderer terroristischer Gruppen als auch in sonstigen politischen Strafverfahren in den 1960er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Die Verteidigung damals gilt als Geburtsstunde eines neuen, »kritischen Typs« der Strafverteidigung: Kämpferisch für die Mandanten, konfliktbereit gegenüber Justiz und Gesetzen, mit denen der Staat eine effektive Verteidigung zunichtemachen wollte – das waren die herausragenden Wahrzeichen dieser Verteidigertypologie. »Linksanwälte« ist die seither oft gebrauchte Metapher dafür.