Abstract
Seit etwa zweieinhalb Jahren wird in Deutschland zunehmend intensiv über die Einführung strafrechtlicher Regelungen für sogenannte Femizide diskutiert. Nach einer Erläuterung des Begriffs »Femizid« stellt der Beitrag entsprechende Regelungen in lateinamerikanischen Ländern vor, um anschließend das Vorhaben einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Problematisch erscheint – neben der Instrumentalisierung des Strafrechts für die Veranschaulichung struktureller gesellschaftlicher Missstände – insbesondere die Vermischung individueller und kollektiver Ebenen der Handlungserklärung. Im Bereich der sogenannten Trennungstötungen verdient die Rechtsprechung durchaus Kritik, jedoch aus anderen Gründen als denjenigen, die mit dem schwer abgrenzbaren Konzept des Femizids ins Feld geführt werden.