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Sperrverfügungen im Internet : Nationale Rechtsdurchsetzung im globalen Cyberspace?

MPS-Authors
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Sieber,  Ulrich
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212284

Nolde,  Malaika
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section Information Law and Legal Informatics, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Sieber, U., & Nolde, M. (2008). Sperrverfügungen im Internet: Nationale Rechtsdurchsetzung im globalen Cyberspace?. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-458D-1
Abstract
Das Internet ermöglicht den weltweiten Zugriff auf eine Vielzahl rechtmäßig angebotener Daten. Es wird jedoch auch für die Begehung von Straftaten genutzt, etwa zur Verbreitung von gewaltverherrlichenden oder kinderpornographischen Inhalten sowie für Urheberrechtsverletzungen, illegales Glücksspiel oder die Werbung für terroristische Ziele.
Die Verhinderung und Verfolgung dieser Delikte bereitet häufig Schwierigkeiten, da die Kompetenzen der nationalen Sicherheitsbehörden an den Staatsgrenzen enden. Auch wenn der Anwendungsbereich des materiellen Strafrechts auf ausländische Server ausgedehnt wird, ist die internationale Rechtsdurchsetzung wegen der fehlenden Gebietshoheit in der Praxis schwierig. Zahlreiche Staaten versuchen daher, ihr eigenes Territorium gegen illegale Inhalte im Internet abzuschotten: Wenn nicht direkt gegen die auf ausländischen Servern gespeicherten Inhalte vorgegangen werden kann, so sollen zumindest technische Sperrmaßnahmen den Zugriff der Bürger unterbinden.
Die vorliegende Arbeit untersucht in umfassender Weise, inwieweit eine solche Strategie in Deutschland rechtlich möglich und Erfolg versprechend ist. Sie zeigt, dass Sperrverfügungen zahlreiche Grundrechte der Informationsanbieter, der Access-Provider und der Nutzer sowie die technische Integrität des Netzes beeinträchtigen. Insbesondere erfolgt durch die meisten Sperrmaßnahmen ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, der aufgrund der geltenden Rechtslage nicht zulässig ist. Erforderlich ist in jedem Fall eine sorgfältige Einzelabwägung der betroffenen Interessen.