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Rechtsvergleichende und rechtsphilosophische Betrachtungen zur Todesstrafe und der Aussetzung ihrer Vollstreckung in Korea

MPS-Authors
/persons/resource/persons212342

Son,  Misuk
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section Korea, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Son, M. (2008). Rechtsvergleichende und rechtsphilosophische Betrachtungen zur Todesstrafe und der Aussetzung ihrer Vollstreckung in Korea. Trier: Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4647-6
Abstract
Korea ist eines der wenigen modernen demokratischen Länder, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde. Diese gilt im koreanischen Recht als Höchststrafe und ist bei besonders schweren Verbrechen vorgesehen. Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch strafrechtliche Sondergesetze enthalten in zahlreichen Tatbeständen die Todesstrafe, welche im koreanischen Recht nicht nur als abschreckende Rechtsfolge der Straftat vorgesehen ist, sondern auch tatsächlich von den Gerichten im Urteil ausgesprochen und daher auch vollstreckt werden kann. Dabei ist jedoch auf die bemerkenswert positive Tendenz hinzuweisen, dass dies in Korea seit 1998 nicht mehr geschehen ist. Im vorliegenden Beitrag wird versucht, die Todesstrafe nicht nur aus empirischen und pragmatischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch von einem fundamentalen Verständnis des Rechts aus zu überprüfen, ob sie eine rechtlich begründbare Strafe darstellt bzw. aus welchen Gründen ihre Abschaffung im Rechtsstaat erforderlich ist. Insofern können die Betrachtungen zur Todesstrafe nicht nur für Korea, sondern auch für alle anderen Länder, die noch die Todesstrafe kennen, fruchtbar gemacht werden.