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Konferenzband

Freiburg Proposal on Concurrent Jurisdictions and the Prohibition of Multiple Prosecutions in the European Union

MPG-Autoren
/persons/resource/persons212120

Biehler,  Anke
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section European Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212222

Kniebühler,  Roland
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212245

Lelieur-Fischer,  Juliette
Section Francophone European Countries, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Biehler, A., Kniebühler, R., Lelieur-Fischer, J., & Stein, S. (Eds.). (2003). Freiburg Proposal on Concurrent Jurisdictions and the Prohibition of Multiple Prosecutions in the European Union. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4DA1-6
Zusammenfassung
Das ne bis in idem-Prinzip ist in der Europäischen Union als Menschenrecht anerkannt. Die effiziente Durchsetzung des Verbots der Mehrfachverfolgung ein und derselben Person wegen derselben kriminellen Handlung ist Voraussetzung für die Schaffung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, was ein Ziel der Europäischen Union ist. Trotzdem macht die Umsetzung dieses Prinzips immer wieder Probleme.
Vor diesem Hintergrund hat eine Gruppe von Experten im Europäischen Strafprozessrecht unter Schirmherrschaft des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und seines Direktor Emeritus Prof. Albin Eser das “Freiburg Proposal on Concurrent Jurisdictions and the Prohibition of Multiple Prosecutions in the European Union” entwickelt.
Ziel des Vorschlags ist ein umfassendes Regelungsmodell zu geben wie Mehrfachverfolgungen und -bestrafungen für dieselbe Tat in verschiedenen Jurisdiktionen zu vermeiden sind. Dies schützt einerseits den Beschuldigten und die Rechtssicherheit, erlaubt aber andererseits effektive Strafverfolgung. Ergebnis der Beratungen war der Vorschlag einer dreistufigen Lösung: Auf der ersten Stufe sollen Mehrfachverfolgungen von vornherein durch gegenseitige Information und effektive Koordination zwischen Verfolgungsbehörden vermieden werden. Wenn - trotz allem - eine Mehrfachverfolgung nicht vermieden werden konnte, ist das ne bis in idem-Prinzip auf der zweiten Stufe anwendbar. Im Mittelpunkt der Freiburger Gruppe stand dabei das Bemühen die Anwendbarkeit einer ne bis in idem-Regelung auf alle repressiven Entscheidungen auszudehnen, anstatt sie auf strafrechtliche Urteile zu beschränken. Wenn dennoch mehrere Verfolgungen stattfinden, ist das Anrechnungsprinzip auf der dritten Stufe als letzter Rettungsanker anwendbar.