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Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und englischen Strafverfahrensrecht im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

MPS-Authors
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Vetter,  Mandy
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Vetter, M. (2018). Verteidigerkonsultation im Ermittlungsverfahren – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und englischen Strafverfahrensrecht im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Berlin: Duncker & Humblot.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0001-37BD-D
Abstract
Als Reaktion auf den internationalen Terrorismus zeichnet sich in Europa im Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit zunehmend ein Verlust rechtsstaatlicher Garantien ab. Vor allem im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte hier gravierende Restriktionen hinnehmen müssen. Obwohl das Recht auf Verteidigerbeistand eines seiner fundamentalsten Verfahrensrechte ist, wurde es im Ermittlungsverfahren und speziell in der polizeilichen Vernehmung aufgrund dominierender Strafverfolgungsinteressen vergleichsweise schwach ausgestaltet. Angesichts dieser Entwicklung analysiert die Autorin in einer rechtsvergleichenden Untersuchung die normative Gewährleistung des Rechts auf Verteidigerbeistand im deutschen und englischen Strafverfahren im Hinblick auf seine Entstehung, den Geltungsbereich, die Grenzen und die Mechanismen zu seiner Durchsetzung. Als Vergleichsmaßstab dient dabei der Mindeststandard der EMRK, anhand dessen das deutsche und das englische Modell der Verteidigerkonsultation nach der Kompatibilität mit den völkerrechtlichen Vorgaben bewertet und in das Spektrum der formellen Verteidigung in Europa eingeordnet werden.
Abschließend formuliert die Autorin eine Theorie zur formellen Verteidigung im Ermittlungsverfahren und konkretisiert im Wege einer systematisch-teleologischen Gesetzesinterpretation, einer Analyse der Rechtsprechung des BVerfG und der Erkenntnisse der Fehlurteilsforschung die Situationen, in denen eine Verteidigung des Beschuldigten für eine gerechte Entscheidung wirklich notwendig ist, um dem Rechtsanwender Kriterien zur Beurteilung auch bislang nicht höchstrichterlich entschiedener Konstellationen an die Hand zu geben.