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Neue Behörden, alte Probleme : Warum ein neues „Bundesfinanzkriminalamt“ mit einer Reform des Geldwäscherechts einhergehen sollte

MPG-Autoren
/persons/resource/persons246135

Landerer,  Lukas Martin
Public Law, Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law, Max Planck Society;

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Zitation

Landerer, L. M. (2022). Neue Behörden, alte Probleme: Warum ein neues „Bundesfinanzkriminalamt“ mit einer Reform des Geldwäscherechts einhergehen sollte. Berlin: Verfassungsblog. doi:10.17176/20220830-181640-0.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-000A-F194-E
Zusammenfassung
Am 23.08.2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es ankündigte, die Behördenstruktur der deutschen Geldwäschebekämpfung – wieder einmal – auf den Kopf zu stellen

Die geplante Neustrukturierung ist eine willkommene Möglichkeit, das Geldwäscherecht grund- und europarechtskonform auszugestalten. Denn in seiner aktuellen Form steht der Rechte- und Pflichtenkatalog der Financial Intelligence Unit (FIU) in Konflikt mit dem Grundsatz der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden. Eine Verteilung der geldwäscherechtlichen Aufgaben könnte hier Abhilfe schaffen.