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Der „Codice Rosso" : Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien

MPS-Authors
/persons/resource/persons212204

Jarvers,  Konstanze
Criminal Law, Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law, Max Planck Society;

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Citation

Jarvers, K. (2022). Der „Codice Rosso": Neue Maßnahmen gegen geschlechtsbezogene und häusliche Gewalt in Italien. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 134(3), 805-851. doi:10.1515/zstw-2022-0026.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-000B-C6ED-B
Abstract
Häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen gibt es in allen Gesellschaftsschichten und allen Ländern. In Italien waren 31,5 % aller Frauen zwischen 16 und 70 (6.788.000) in ihrem Leben bereits Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Fast die Hälfte dieser Gewalterfahrungen ging vom (ehemaligen) Partner aus. Die Diskussion über Gewalt gegen Frauen, die in Italien schon seit längerem Gegenstand öffentlicher Debatten ist, wurde 2017 durch die Me-Too-Debatte weiter befeuert. Vorläufiges Ergebnis ist der 2019 geschaffene Codice Rosso, von den Medien so genannt, weil er u. a. eine vorrangige und beschleunigte prozessuale Bearbeitung von Fällen häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt vorschreibt, worin eine Analogie zum „Roten Kode“ in Triagesituationen gesehen wird.
Im Folgenden werden nach einer allgemeinen Einführung die verschiedenen italienischen Reformen in einer Art Bestandsaufnahme vorgestellt, wobei besonders der neue Codice Rosso einer näheren kritischen Betrachtung unterzogen wird.