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Zusammenfassung:
Der Europäische Gerichtshof greift zunehmend in Rechtsbestände ein, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen. Neben die politische Integration durch Vertragsschlüsse und Richtlinien hat sich eine „Integration durch Recht“ geschoben, die zunehmend an politischer Brisanz gewinnt. Der Handlungsspielraum auf nationaler Ebene wird eingeschränkt, ohne dass auf kurze bis mittlere Sicht neue Gestaltungsoptionen marktkorrigierender Politik auf europäischer Ebene eröffnet würden. Die Folge ist ein Verlust an Gestaltungskraft der demokratisch legitimierten Entscheidungsträger, kurz: eine empfindliche Störung der Demokratie.