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Zusammenfassung:
Nachdem sich die rechtswissenschaftliche Dogmatik wie auch die juristische Methodenlehre lange Zeit überwiegend mit dem Rechtszustand nach Erlaß eines Gesetzes beschäftigt hatten, befassen sich Juristen seit Anfang der 70er Jahre zunehmend mit Gesetzgebungsproblemen, die sie unter der Bezeichnung Gesetzgebungslehre (so Noll 1973, Baden 1977 und Hill 1982), Gesetzgebungstheorie (so Rödig 1976 und Kindermann 1979) oder auch als Rechtsetzungswissenschaft (so Fricke und Hugger 1979) behandeln. Den Anstoß für die neuerlich verstärkte Beschäftigung mit gesetzgeberischen Problemen sieht Noll (1973, S. 29 f.) u.a. in Bestrebungen zur Rationalisierung von Recht und Politik. Seibel (1984, S. 13) meint, daß es die Anfang der 70er Jahre bewußt werdenden Probleme einer wirkungsvollen gesellschaftlichen (und ökonomischen!) Steuerung gewesen seien, die die wissenschaftliche Aufmerksamkeit auf Fragen der Gesetzgebung und des Gesetzesvollzugs gelenkt hätten.