English
 
Help Privacy Policy Disclaimer
  Advanced SearchBrowse

Item

ITEM ACTIONSEXPORT

Released

Book

Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China

MPS-Authors
/persons/resource/persons212312

Richter,  Thomas
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
Section China, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

External Resource
No external resources are shared
Fulltext (restricted access)
There are currently no full texts shared for your IP range.
Fulltext (public)
There are no public fulltexts stored in PuRe
Supplementary Material (public)

S_91_Inhaltsverzeichnis.pdf
(Supplementary material), 259KB

Citation

Richter, T. (2002). Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China. Freiburg i. Br.: edition iuscrim.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-5192-3
Abstract
Die Reform- und Öffnungspolitik ab Ende der 1970er Jahre hat der Volksrepublik China zu einem eindrucksvollen Wachstum der Volkswirtschaft in den zurückliegenden Dekaden verholfen. Allerdings hat dieses Wachstum den Druck auf die natürlichen Ressourcen mit vergleichbarer Dynamik erhöht und besonders in den Ballungsräumen zu einer drastischen Degradierung von Luft, Wasser und Boden geführt. Nach einer Einführung in die Umweltproblematik und in das in den letzten Jahrzehnten errichtete Netz von umweltrechtlichen Vorschriften in der Volksrepublik untersucht die Studie sowohl die für den Schutz der Umwelt relevanten Tatbestände des 1997 revidierten Strafrechts wie auch die zugrunde liegende Struktur am Beispiel des Umweltstrafrechts. Ergänzend enthält ein empirischer Teil erste Ergebnisse der Umsetzung des neuen Rechts, wobei vor allem auf Beispiele aus der Rechtsprechung zurückgegriffen wurde. Das aktuelle chinesische Umweltstrafrecht legt den Schwerpunkt auf den Schutz bestimmter natürlicher Ressourcen vor übermäßiger Ausbeutung, während die schuldhafte Umweltdegradierung nur eine Nebenrolle spielt. Die Neuordnung des Strafgesetzes führte das Umweltstrafrecht aus seinem früheren Schattendasein heraus. Gleichwohl enthält es immer noch verschiedene strukturelle Schwächen, die einem konsistenten Schutz der Umwelt entgegenzustehen scheinen.