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Sanktionen und Strafauswahl in Frankreich : Eine historische, rechtspolitische und dogmatische Analyse der Ermessensfreiheit des französischen Strafgerichts

MPS-Authors
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Müller,  Susanne
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Müller, S. (2003). Sanktionen und Strafauswahl in Frankreich: Eine historische, rechtspolitische und dogmatische Analyse der Ermessensfreiheit des französischen Strafgerichts. Freiburg im Breisgau: Edition Iuscrim, Max-PIanck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht.


Cite as: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0001-FBE6-1
Abstract
Das französische Strafrecht sieht insbesondere im Bereich der Aburteilung von Vergehen eine Vielzahl verschiedenster Sanktionsarten vor, die neben oder anstelle der klassischen Freiheits- und Geldstrafe verhängt werden können. So kann das Gericht die Fahrerlaubnis und den Jagdschein entziehen oder das Kraftfahrzeug des Angeklagten stilllegen lassen. Als Neben-strafen auch im Verbrechensbereich kann beispielsweise ein Aufenthaltsverbot für Gegenden im Inland oder für ausländische Straftäter die Ausweisung verhängt werden. Zudem werden auch Strafvollstreckungsentscheidungen häufig bereits im Urteil selbst getroffen.

Die vorliegende Studie untersucht, wie groß der Spielraum rechtstatsächlich ist, der den Strafgerichten angesichts dieser Bandbreite zur Verfügung steht. Dabei war zwischen den drei Tatkategorien Verbrechen, Vergehen und Übertretungen zu unterscheiden. Unter historischen, rechtsdogmatischen und kriminalpolitischen Gesichtspunkten wird analysiert, ob die französische Rechtsordnung Kriterien für die Auswahl einer Strafart oder -höhe vorsieht bzw. warum dies nicht der Fall ist. Das materielle Recht wird dabei in Bezug gesetzt zum Strafprozessrecht, insbesondere im Hinblick auf die Begründungspflicht der Strafzumessungsentscheidung und auf die Rechtsprechung der Cour de cassation zur Revisibilität derselben.