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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern : ein deutsch-chinesischer Rechtsvergleich

MPG-Autoren
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Wang,  Huawei
Criminal Law, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;
International Max Planck Research School for Comparative Criminal Law, Max Planck Society;

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Zitation

Wang, H. (2019). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern: ein deutsch-chinesischer Rechtsvergleich. Berlin: Duncker & Humblot.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0002-B7A3-7
Zusammenfassung
Mit der Entwicklung der Internetgesellschaft sind Internet-Service-Provider (ISP) zu einem wichtigen Rechtssubjekt geworden. Umstritten ist allerdings, inwieweit ISP für rechtswidrige Inhalte oder illegale Handlungen ihrer Nutzer verantwortlich sein sollten.

In Deutschland weist der gesetzliche Rahmen für die Verantwortlichkeit der ISP eine moderate Tendenz auf. Von der herrschenden Meinung wird die Ansicht vertreten, die Haftung der ISP zu beschränken. Dieses Konzept lässt aber die Möglichkeit , dass Computer- und Internetkriminalität in bestimmten Konstellationen rechtlich nicht wirksam bekämpft wird, offen. In China hingegen gibt es kein einschlägiges Gesetz wie das Telemediengesetz (TMG), das sich mit der Verantwortlichkeit der ISP befasst und einen umfassenden Geltungsbereich hat. Die Privilegierungsregelungen der ISP in China finden sich hauptsächlich in den zivilrechtlichen Normen. Bislang wird nicht ausreichend diskutiert, ob und wie diese Privilegierungsregelungen im strafrechtlichen Bereich angewendet werden können. Auffällig ist auch, dass anders als im deutschen StGB spezielle Paragrafen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit der ISP im chinesischen Recht geschaffen wurden.

In diesem Sinn ist eine rechtsvergleichende Untersuchung zwischen Deutschland und China von großer Bedeutung. So liefert das deutsche Modell den chinesischen Juristen eine Vorlage dafür, wie ein systematisches und einheitliches Privilegierungssystem für die ISP zu konstruieren ist. Das chinesische Modell zeigt den deutschen Juristen einen neuen Lösungsansatz, wie der grassierenden Cyberkriminalität mit einer relativ aktiven Gesetzgebung entgegenzutreten ist.